Bei Hambrand Technology Company nehmen wir Datenschutz ernst und verpflichten uns zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die regelt, wie personenbezogene Daten in der EU und darüber hinaus verarbeitet werden. Im Folgenden erläutern wir, wie wir die DSGVO umsetzen, um Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und Sie bei Ihrer Compliance zu unterstützen.
Die DSGVO ist eine Verordnung zum Schutz der personenbezogenen Daten von Personen in der EU. Sie verpflichtet Unternehmen, diese Daten sorgfältig, transparent und sicher zu verarbeiten. Verstöße können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Hambrand Technology Company handelt als Auftragsverarbeiter, während unsere Kunden (Sie) als Verantwortliche auftreten. Als Auftragsverarbeiter verarbeiten wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen und stellen sicher, dass die Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht.
Wir stellen einen umfassenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereit, der die Verantwortlichkeiten und Pflichten beider Parteien gemäß Artikel 28 DSGVO festlegt. Dieser Vertrag regelt, wie wir Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, und stellt höchste Datenschutzstandards sicher.
Wir arbeiten ausschließlich mit DSGVO-konformen Dienstleistern zusammen, die denselben strengen Standards genügen, die wir an uns selbst stellen. Alle an der Datenverarbeitung beteiligten Dritten werden sorgfältig geprüft und unterliegen Datenschutzverträgen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Als global tätiges Unternehmen können wir Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln. Wir stellen jedoch sicher, dass internationale Datenübermittlungen durch geeignete Garantien geschützt sind, etwa Standardvertragsklauseln (SCC), um ein DSGVO-konformes Datenschutzniveau zu gewährleisten.
Im unwahrscheinlichen Fall einer Datenschutzverletzung greift unser detaillierter Notfallplan für Datenschutzverletzungen. So können wir Verletzungen erkennen, eindämmen und innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 72 Stunden an die zuständigen Aufsichtsbehörden melden sowie betroffene Personen benachrichtigen, wenn dies erforderlich ist.